Gegenrechtserklärung mit dem Kanton Zürich für Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug oder der Begünstigung des Steuerbetruges
                            1  Gegenrechtserklärung mit dem Kanton  Zürich für Delikte der Gehilfenschaft zu  Steuerbetrug oder der Begünstigung  des Steuerbetruges  RRB vom 18. September 1941  Da der Steuerbetrug und die Begünstigung dazu nicht Auslieferungsdelik-  te  im  Sinne  des  Schweizerischen  Strafgesetzbuches
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  sind,  schlagt  ihr  uns  inbezug auf das Delikt der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug den Austausch  einer Gegenrechtserklärung vor. Nachdem unser Steuergesetz die gericht-  liche  Verfolgung  des  Steuerbetruges  und  der  Gehilfenschaft  dazu  eben-  falls vorsieht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ), bietet uns euer Vorschlag Interesse. Wir erklären uns damit  einverstanden, dass in Zukunft Delikte der Gehilfenschaft zu Steuerbetrug  oder  der  Begünstigung  des  Steuerbetruges  den  Auslieferungsdelikten  im  Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches gleichgestellt werden.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Das BG über die Auslieferung von Verbrechern oder Angeschuldigten vom 24.  Juli 1852 ist durch das StGB aufgehoben worden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Vgl. §§ 128 ff. StG.