Gegenrechtserklärung mit Bern
                            1  Gegenrechtserklärung mit Bern  RRB vom 30. November 1965  Ab  1.  Januar  1966  können  patentierte  Fürsprecher,  die  im  Kanton  Bern  praktizieren, auch im Kanton Solothurn einer zur unentgeltlichen Prozess-  führung berechtigten Partei beigeordnet werden.