Kantonale Schiesskreise
                            Kantonale Schiesskreise  Vom 13. Mai 1960 (Stand 13. Mai 1960)  Der Regierungsrat des Kantons Solothurn  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Es wird Kenntnis genommen, dass, gestützt auf die Weisung des Ausbil  -  dungschefs der Armee vom 15. Dezember 1959, der Kanton Solothurn den  neuen eidgenössischen Schiesskreis 11 bildet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Der eidgenössische Schiesskreis 11 wird in 5 kantonale Schiesskreise mit  folgender Gebietsabgrenzung aufgeteilt:  a)  Schiesskreis 1: Bezirke Solothurn und Lebern, mit Gemeinde Zuchwil;  b)  Schiesskreis 2: Bezirke Bucheggberg und Kriegstetten ohne Gemein  -  de Zuchwil;  c)  Schiesskreis 3: Bezirke Balsthal-Thal und Balsthal-Gäu;  d)  Schiesskreis 4: Bezirke Olten und Gösgen;  e)  Schiesskreis 5: Bezirke Dorneck und Thierstein.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Ziff. 3 wird nicht abgedruckt, da darin das EMD lediglich um die Vornahme einer  Korrektur ersucht wird.  Nicht publiziert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1