Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an kantonale Hochschulen
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .  Es  ist  im  Amtsblatt  zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)   und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.