Interkantonale Vereinbarung über Vergütungen an Betriebsdefizite und die Zusammenarbeit zugunsten von Kinder- und Jugendheimen sowie von Behinderteneinrichtungen
                            Interkantonale Vereinbarung über  Vergütungen an Betriebsdefizite und die  Zusammenarbeit zugunsten von Kinder-  und Jugendheimen sowie von Behinderten-  einrichtungen (Heimvereinbarung)  vom  2. Februar 1984  Der  Kantonsrat  des  Kantons  Appenzell  A.Rh.  hat  mit  Beschluss  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8. Dezember 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)   den Beitritt zu dieser Vereinbarung erklärt.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Amtsblatt 1986 S. 744