Grossratsbeschluss über eine Gegenrechtserklärung an den Kanton Bern betreffend die ... (648.910)
Grossratsbeschluss über eine Gegenrechtserklärung an den Kanton Bern betreffend die ... (648.910)
Grossratsbeschluss über eine Gegenrechtserklärung an den Kanton Bern betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Vermächtnissteuer
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss über eine Gegenrechtserklärung an den Kanton Bern betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Vermächtnissteuer vom 29. Mai 1946 (Stand 16. Januar 1979) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., ermächtigt die Standeskommission, dem Regierungsrat des Kantons Bern eine Gegenrechtserklärung folgenden Inhalts abzugeben 1 ) :
Art. 1
1 Die Befreiung von Erbschafts- und Vermächtnissteuern wird zugesichert für Zuwendungen: a) an den Kanton Bern; b) an die politischen Gemeinden des Kantons Bern; c) an die Kirchgemeinden des Kantons Bern, soweit es sich um solche handelt, die vom Staat öffentlich anerkannt sind; d) an wohltätige und gemeinnützige juristische Personen des öffentli - chen und des Privatrechtes mit Sitz im Kanton Bern.
Art. 2
1 Die unter Art. 1 genannten Steuersubjekte sind ohne weiteres steuerfrei. Den gemeinnützigen und wohltätigen juristischen Personen des Privatrech - tes wird die Steuerfreiheit von Fall zu Fall auf Gesuch hin von der Standes - kommission des Kantons Appenzell I.Rh. zuerkannt. Nicht unter die Begüns - tigung fallen die privatrechtlichen, nicht vom Staat öffentlich anerkannten An - stalten und Stiftungen mit religiösem Zweck.
1) Gemäss StKB vom 16. Januar 1979 gilt diese Gegenrechtserklärung auch für den Kanton Jura.
Art. 3
1 Inhalt des Gegenrechtes ist die vollständige Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung der Erbschafts- und Vermächtnissteuer. Es wird in dem Umfang und so lange geübt, als der Kanton Bern Gegenrecht hält.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
29.05.1946 29.05.1946 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 29.05.1946 29.05.1946 Erstfassung -