Monitoring Gesetzessammlung

Regierungsratsbeschluss betreffend die Festsetzung des Gesamtbetrages für Bürgschafte... (851.52)

CH - ZG

Regierungsratsbeschluss betreffend die Festsetzung des Gesamtbetrages für Bürgschafte... (851.52)

Regierungsratsbeschluss betreffend die Festsetzung des Gesamtbetrages für Bürgschaften gemäss Kantonsratsbeschluss über die soziale Wohnbauhilfe

851.52 Regierungsratsbeschluss betreffend die Festsetzung des Gesamtbetrages für Bürgschaften gemäss Kantonsratsbeschluss über die soziale Wohnbauhilfe v om 23. Mai 1966 1) Der Regierungsrat des Kantons Zug, zur Vollziehung von § 11 des Kantonsratsbeschlusses über die soziale Wohn- bauhilfe vom 2. Juli 1964 2) , beschliesst: § 1 Der Gesamtbetrag für Bürgschaften gemäss Kantonsratsbeschluss über die soziale Wohnbauhilfe wird auf zweieinhalb Millionen Franken festge- setzt. § 2 Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzes- sammlung aufzunehmen. 1) GS 19, 151. In Kraft seit 3. Juni 1966 (ABl 1966, 455, Ziff. 976). 2) BGS 851.5
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