Gegenrechtserklärung mit Uri
                            1  Gegenrechtserklärung mit Uri  RRB vom 8. April 1960
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Von der Gegenrechtserklärung des Kantons Uri für den unentgeltlichen
                            Rechtsbeistand wird Kenntnis genommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Dem Kanton Uri wird hiermit eine Gegenrechtserklärung im Sinne der
                            Erwägungen abgegeben.