Prämientarif für die Versicherung im Monopol
                            V D/1/3  Prämientarif für die Versicherung im Monopol  Vom 9. Juli 2019 (Stand 1. Januar 2020)  Der Verwaltungsrat  gestützt auf Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Sachversicherungsgeset  -  zes  1  )  ,  erlässt:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Tarif
                            1  Für die Versicherung der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden  gelten folgende Prämiensätze (pro tausend Franken Versicherungssumme):  Gebäudekategorie  Tarifsatz  Wohngebäude dauernd bewohnt  0.26  Wohngebäude nicht dauernd bewohnt  0.40  Nebengebäude zu Wohngebäuden  0.45  Landwirtschaftliche Gebäude  0.58  Gastgewerbegebäude  0.55  Gewerbegebäude  0.52  Büro- und Verwaltungsgebäude  0.36  Übrige Gebäude  0.36  Gebäude während Bauzeit  0.70
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Gebäude mit gemischter Nutzung in mehreren Gebäudekategorien werden  zum höchsten involvierten Tarifsatz tarifiert. Nutzungsanteile mit einem An  -  teil von weniger als  zehn Prozent  des gesamten Gebäudevolumens fallen für  die Bestimmung des Tarifsatzes ausser Betracht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Bei gemischter Nutzung unter den Gebäudekategorien «Wohngebäude  dauernd bewohnt», «Gewerbegebäude» sowie «Büro- und Verwaltungsge  -  bäude» werden die entsprechenden Raumanteile zum Tarifsatz der jeweili  -  gen Nutzung tarifiert. Gemeinsam genutzte Räume sowie separat ausgewie  -  sene Transportkosten für Gebäude ohne ordentliche Zufahrt werden zum  Tarifsatz der günstigsten involvierten Gebäudenutzung tarifiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Tarifermässigung
                            1  Für Gebäude, welche freiwillig mit einer von der Glarnersach anerkannten  automatischen Brandmelde- oder Löschanlage ausgerüstet sind, wird eine  Tarifermässigung von 30 Prozent gewährt.  1)  GS  V  D/1/1  SBE 2019 36  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            V D/1/3
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Schutzwürdige Gebäude
                            1  Gebäude, die mehrheitlich Wohnzwecken dienen und in einem Inventar ge  -  mäss dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz  1  )   enthalten sind, wer  -  den zum Tarifsatz für «Wohngebäude dauernd bewohnt» tarifiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4 Prämienberechnung
                            1  Für die Berechnung der Jahresprämie wird die aktuelle Versicherungssum  -  me mit dem entsprechenden Prämiensatz multipliziert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Bauzeitprämie wird auf der durchschnittlichen Versicherungssumme  für die gesamte Bauzeit erhoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 5 Übergangsbestimmung
                            1  Gebäude mit gemischter Nutzung gemäss Artikel 1 Absatz 3 werden an  -  lässlich der nächsten ordentlichen Gebäudeschätzung gemäss geltendem  Prämientarif tarifiert.  1)  GS  IV  G/1/1
                        
                        
                    
                    
                    
                
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