Inkraftsetzung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung
                            Inkraftsetzung der allgemeinen Revision  der Katasterschätzung  Vom 16. September 1981 (Stand 1. Januar 1982)  Der Kantonsrat von Solothurn  gestützt  auf   §  303   des   Einführungsgesetzes   zum  Zivilgesetzbuch  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                4. April 1954
                            1  )   sowie § 46 Absatz 2 des Gesetzes über die direkte Staats-  und Gemeindesteuer vom 29. Januar 1961
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
                        
                        
                    
                    
                    
                29. Mai 1981
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Die durch Kantonsratsbeschluss vom 2. Juli 1969
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )   angeordnete neue Ka  -  tasterschätzung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Der Regierungsrat erlässt die für die Nachführung des Schätzungswerkes  notwendigen Bestimmungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1  Mit dem Inkrafttreten der neuen Katasterschätzung sind die Gesetze über  die Handänderungsgebühr vom Vermögen in toter Hand vom 11. Hornung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1832/11. Mai 1835/24. Dezember 1856 und die dazugehörige Vollzugsver  -  ordnung vom 7. Jänner 1857 aufgehoben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            . Das entsprechende Initiativbe  -  gehren vom 23. Dezember 1963 ist damit erfüllt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  211.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  BGS  614.11  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  BGS  212.478.3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  GS 30, 44; GS 53, 107.  GS 88, 770
                        
                        
                    
                    
                    
                
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