A2 – Kantonsratsbeschluss betreffend Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld
                            413.41  -A2  Kantonsratsbeschluss  betreffend Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb  der Interkantonalen Försterschule Maienfeld  vom 30. Januar 1992  1)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf § 41 Bst. i der Kantonsverfassung,  beschliesst:  § 1  Die  Vereinbarung  über  den  Ausbau  und  Betrieb  der  Interkantonalen  Försterschule Maienfeld vom 9. Februar 1990 (Anhang) wird genehmigt.  § 2  An  die  Kosten  von  Fr.  4 500 000.–  (Baukostenindex  April  1990)  für  die   Schulerweiterung   wird   gemäss   Verteilerschlüssel   ein   Beitrag   von  Fr. 149 400.– ausgerichtet.  § 3  Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung gemäss § 1 wird der Kantonsrats-  beschluss betreffend die Vereinbarung über die interkantonale Försterschule  Maienfeld vom 15. Mai 1972  2)  aufgehoben.  § 4  Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.  1)  GS 23, 901  2)  GS 20, 377