A2 – Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Anhang 2: Zusatzprotokolle der Kantone Luzern und Zug)
                            Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im  Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Anhang 2:  Zusatzprotokolle der Kantone Luzern und Zug)  Vom 1. Juli 2003 (Stand 1. Januar 2010)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Die Kantone Luzern und Zug erklären zu Artikel
                            2  Absatz  3  Folgendes:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Unter Berücksichtigung des eigenen Angebotes im Theater Casino Zug hat  der Kanton Zug nur für 60  % der vorgesehenen 80  % (= 100  %) des kultu  -  rellen Angebotes des KKL mit überregionaler Ausstrahlung Abgeltungen zu  leisten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  01.07.2003  01.01.2010  Erlass  Erstfassung  GS 29, 999
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  01.07.2003  01.01.2010  Erstfassung  GS 29, 999