Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Littau und Luzern zu einem Betreibungskreis
                            SRL- Nummer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            298c Titel Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Littau und Luzern zu einem Betreibungskreis Abkürzung Datum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31. März 2009 Inkrafttreten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26. April 2009 Fundstelle K 2009 892 und G 2009 83 Änderungen Rechtstext HTML PDF (62KB)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SRL Nr. 298c Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Littau und Luzern zu einem Betreibungskreis vom 31. März 2009 Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.   Der Beschluss des Gemeinderates von Littau und des Stadtrates von Luzern über die Vereinigung der Betreibungskreise Littau und Luzern per 1. Januar 2009 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.   Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 31. März 2009 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Max Pfister Der Staatsschreiber: Markus Hodel * K 2009 892 und G 2009 83
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 SRL Nr. 290