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Bibliotheksgesetz (420)

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Bibliotheksgesetz (420)

Bibliotheksgesetz

Nr. 420 Bibliotheksgesetz vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 13. März 2007
1 , beschliesst:

§ 1

Zweck
1 Der Kanton und die Gemeinden fördern durch ein ausreichendes und vielfältiges bibliothekarisches Angebot den Zugang der Bevölkerung zu Büchern und anderen Medi
- en.

§ 2

Kantonales Bibliotheksangebot
1 Der Kanton führt eine Zentral- und Hochschulbibliothek. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise auf Dritte übertragen und zu deren Erfüllung öffentlich-rechtliche und pri
- vate Trägerschaften errichten oder sich an solchen Trägerschaften beteiligen.
*
2 Die Zentral- und Hochschulbibliothek dient der Öffentlichkeit sowie der Bildung und Forschung an den Schulen und Hochschulen. Ihre Benutzung ist grundsätzlich unent
- geltlich.
3 Als Kantonsbibliothek sammelt und bewahrt sie Luzerner Dokumente.
4 Der Kanton kann Beiträge an wissenschaftliche Veröffentlichungen leisten.
5 Er berät die Gemeinden in Bibliotheksfragen und bietet für das Bibliothekspersonal Aus- und Weiterbildungen an.
6 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

§ 3

Kommunales Bibliotheksangebot
1 Die Bereitstellung und Organisation des kommunalen Bibliotheksangebotes in Schul-, Gemeinde- und Regionalbibliotheken ist Aufgabe der Gemeinden.
1 GR 2007 1155 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 2007 2495 | G 2007 370
2 Nr. 420

§ 4

Aufhebung des Erziehungsgesetzes
1 Das Erziehungsgesetz vom 28. Oktober 1953
2 wird aufgehoben.

§ 5

Inkrafttreten
1 Das Gesetz tritt als Teil des Mantelerlasses zur Finanzreform 08 vom 10. September
2007 zu dem vom Regierungsrat bestimmten Zeitpunkt in Kraft.
3
2 G XIV 361 (SRL Nr. 400)
3 Der Regierungsrat setzte den Mantelerlass auf den 1. Januar 2008 in Kraft (K 2007 3425).
Nr. 420
3 Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
10.09.2007
01.01.2008 Erstfassung K 2007 2495 | G 2007 370

§ 2 Abs. 1

09.09.2013
01.01.2014 geändert G 2013 642
4 Nr. 420 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
10.09.2007
01.01.2008 Erlass Erstfassung K 2007 2495 | G 2007 370
09.09.2013
01.01.2014

§ 2 Abs. 1

geändert G 2013 642
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