Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisat... (748.127.8)
Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisat... (748.127.8)
Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen (Flug- und Dienstzeitenverordnung)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zum internationalen Recht
Art. 2 Ausnahmen
Art. 3 Begriffe
2. Abschnitt: Arbeitszeitorganisation
Art. 4
3. Abschnitt: Maximale Arbeits- und Blockzeit pro Kalenderjahr
Art. 5
4. Abschnitt: Bereitschaft
Art. 6
5. Abschnitt: Mindestruhezeit
Art. 7 Generelle Mindestruhezeiten
Art. 8 Mindestruhezeit bei Überwindung mehrerer Zeitzonen
Art. 9 Mindestruhezeit und Bereitschaft
6. Abschnitt: Flugdienstzeit bei Flügen mit nur einer Pilotin oder einem Piloten
Art. 10
7. Abschnitt: Verlängerung der zulässigen täglichen Flugdienstzeit aufgrund einer Pause (Split Duty)
Art. 11 Grundsatz
Dauer der ununterbrochenen Pause | Zulässige Verlängerung der Flugdienstzeit |
| Verlängerung um die Hälfte der Länge der Pause |
| Verlängerung um:
|
Art. 12 Einschränkungen
Art. 13 Maximale Dauer
Art. 14 Angemessene Unterkunft und geeignete Räumlichkeiten
Art. 15 Regelung der Split Duty im Flugbetriebshandbuch
8. Abschnitt: Verlängerung der zulässigen täglichen Flugdienstzeit aufgrund einer Ruhezeit während des Fluges
Art. 16 Grundsätze
Art. 17 Anforderungen an Besatzungskojen und Ruhesitze
Art. 18 Zulässige tägliche Flugdienstzeit für die Flugbesatzung
Zusammensetzung der verstärkten Flugbesatzung | Mit Besatzungskojen | Mit Ruhesitzen |
3 Piloten/Pilotinnen | 18 Stunden | 16 Stunden |
4 Piloten/Pilotinnen | 20 Stunden | 18 Stunden |
Zusammensetzung der verstärkten Flugbesatzung | Mit Besatzungskojen | Mit Ruhesitzen |
3 Piloten/Pilotinnen | 16 Stunden | 14 Stunden |
4 Piloten/Pilotinnen | 18 Stunden | 16 Stunden |
Art. 19 Zulässige tägliche Flugdienstzeit für die Kabinenbesatzung
Prozentualer Mindestanteil der ununterbrochenen Ruhemöglichkeit eines Kabinenbesatzungsmitglieds gemessen an der Gesamtflugdauer (Blockzeit) | Mit Besatzungskojen | Mit Ruhesitzen |
20 % | 16 Stunden | – |
25 % | 18 Stunden | 16 Stunden |
30 % | 20 Stunden | 18 Stunden |