Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akut - und Übergangspflege im Jahr 2014
                            Nr. 867b Beschluss über den kantonalen Anteil an der Vergütung der Kosten der Akutund Übergangspflege im Jahr 2014 vom 26. Februar 2013 *  (Stand 1. Januar 2014) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die §§ 9 und 10 des Pflegefinanzierungsge setzes vom 13. September 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            , auf Antrag des Gesundheitsund Sozialdepartementes, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Kantonaler Anteil Der kantonale Anteil an der Vergütung der Kosten der Akutund Übergangspflege, den die Gemeinde am Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person zu übernehmen hat, beträgt im Jahr 2014 55 Prozent.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Inkrafttreten Der Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. Luzern, 26. Februar 2013 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Guido Graf Der Staatsschreiber: Luk as GreschBrunner *  G 2013 53
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 SRL Nr. 867