Gesetz zu vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Vom 21. Juni 1977
                            Gesetz zu vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen   Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten  Vom 21. Juni 1977
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zu vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten vom 21. Juni 1977 | 01.01.2004 | 
| Eingangsformel | 01.01.2004 | 
| § 1 | 01.01.2004 | 
| § 2 | 01.01.2004 | 
                            Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Einwand, dass bei vor dem 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bebauungsplänen oder förmlich festgelegten Sanierungsgebieten eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes oder des Städtebauförderungsgesetzes vorliegt, ist unbeachtlich, wenn er nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt geltend gemacht worden ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Verkündung verletzt worden sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 1977 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgefertigt Hamburg, den 21. Juni 1977.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat