Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021
                            Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen  Vom 21. Januar 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen sowie zur Änderung und Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich der Landesjustizverwaltung vom 21. Januar 2021.
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
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| Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen vom 21. Januar 2021 | 30.01.2021 | 
| Eingangsformel | 30.01.2021 | 
                            Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung auch solche Rechtsverordnungen, für deren Erlass, Änderung oder Aufhebung keine Ermächtigung mehr besteht, aufzuheben.