Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern Vom 3. Dezember 1981
                            Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern Vom 3. Dezember 1981
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 3. Dezember 1981 | 01.01.2004 | 
| § 1 | 01.01.2004 | 
| § 2 | 01.01.2004 | 
§ 1
                            Die Festsetzung und die Erhebung der Realsteuern (Gewerbesteuer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Grundsteuer) obliegt den Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) § 1 gilt
auch für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide und andere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsakte der Gemeinden bei der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.