Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens Vom 26. März 1959
                            Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens  Vom 26. März 1959
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens vom 26. März 1959 | 01.01.2004 | 
| Artikel 1 | 01.01.2004 | 
| (Art. 2 bis 9) | 01.01.2004 | 
| Artikel 10 | 01.01.2004 | 
Artikel 1
                            Die auf den Gebieten der Volkswohlfahrt, des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens für den Minister des Innern begründeten Zuständigkeiten gehen auf den Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen über, soweit nicht die folgenden Bestimmungen Sonderregelungen enthalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                (Art. 2 bis 9)
Artikel 10
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.