Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Gebäudeenergiegesetz Vom 9. Dezember 2021
                            Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Gebäudeenergiegesetz  Vom 9. Dezember 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 9. Dezember 2021 | 22.12.2021 | 
| § 1 - Verordnungsermächtigung | 22.12.2021 | 
| § 2 - Inkrafttreten | 22.12.2021 | 
§ 1 Verordnungsermächtigung
                            Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Ausführung des Gebäudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) in der jeweils geltenden Fassung und der aufgrund dieses Gesetzes ergehenden Rechtsverordnungen zuständigen Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen sowie Regelungen über damit verbundene Kostenfolgen oder einen Ausgleich im Falle der Mehrbelastung oder Entlastung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu treffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Inkrafttreten
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.