Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
                            Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle  Vom 17. Juli 2012
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Verkündet als Artikel 1 der Anordnung zur Umgliederung der Justizzahlstelle aus der Landesfinanzdirektion in das Oberlandesgericht und Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten vom 17. Juli 2012 (GVBl. S. 304)
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle vom 17. Juli 2012 | 01.08.2012 | 
| Eingangsformel | 01.08.2012 | 
                            Die Justizzahlstelle wird aus der Landesfinanzdirektion im Geschäftsbereich des Finanzministeriums ausgegliedert und in den Geschäftsbereich des Justizministeriums in das Oberlandesgericht eingegliedert. Sitz der Justizzahlstelle ist Gera.