Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Stepfershausen und der Stadt Meiningen und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön" Vom 8. Juli 1996
                            Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Stepfershausen und der Stadt Meiningen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 8. Juli 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Stepfershausen und der Stadt Meiningen und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön" vom 8. Juli 1996 | 01.08.1996 | 
| Eingangsformel | 01.08.1996 | 
| § 1 - Erfüllende Gemeinde | 01.08.1996 | 
| § 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön" | 01.08.1996 | 
| § 3 - Inkrafttreten | 01.08.1996 | 
                            Aufgrund des
            § 51 Satz 1 und 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Verbindung mit
            § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Erfüllende Gemeinde
                            Die Vereinbarung zwischen der Stadt Meiningen und der Gemeinde Stepfershausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, daß die Stadt Meiningen für die Gemeinde Stepfershausen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 385) ist die anerkannte Übertragung von Verwaltungsaufgaben mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön"
                            Die Verwaltungsgemeinschaft "Vordere Rhön" wird aufgelöst.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erfurt, den 8. Juli 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Dewes