Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts Vom 6. Juli 1993
                            Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts  Vom 6. Juli 1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes über die Einführung straßen- und verkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Juli 1993 (GVBl. S. 334)
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts vom 6. Juli 1993 | 10.07.1993 | 
| § 1 | 10.07.1993 | 
| § 2 | 10.07.1993 | 
§ 1
                            Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Zuständigkeiten zu regeln, die sich ergeben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus dem Straßenverkehrsrecht,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus dem Personenbeförderungsrecht,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus dem Güterkraftverkehrsrecht,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus dem Luftverkehrsrecht,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus dem Eisenbahnrecht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Verordnung auf das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Magdeburg, den 6. Juli 1993.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Landtages  von Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Keitel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident  des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prof. Dr. Münch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr  des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Rehberger