Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Vom 27. Juni 2019
                            Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über  die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern  - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG  Vom 27. Juni 2019
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 11.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 27. Juni 2019 | 06.07.2019 | 
| Artikel 1 | 06.07.2019 | 
| Artikel 2 | 06.07.2019 | 
| Anlage - Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG | 01.10.2019 | 
| Artikel 1 - Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG | 01.10.2019 | 
| Artikel 2 - Bekanntmachungserlaubnis | 01.10.2019 | 
| Artikel 3 - Inkrafttreten | 01.10.2019 | 
Artikel 1
                            (1) Dem vom 15. März 2019 bis 21. März 2019 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            [Gemäß der Bekanntmachung vom 27. Januar 2020  (GVBl. LSA S. 11) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.]
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Magdeburg, den 27. Juni 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                | Die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt | Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt | Der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt | 
| Brakebusch | Dr. Haseloff | Richter | 
Anlage
                            Erster Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen  der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen  von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Land Baden-Württemberg,  der Freistaat Bayern,  das Land Berlin,  das Land Brandenburg,  die Freie Hansestadt Bremen,  die Freie und Hansestadt Hamburg,  das Land Hessen,  das Land Mecklenburg-Vorpommern,  das Land Niedersachsen,  das Land Nordrhein-Westfalen,  das Land Rheinland-Pfalz,  das Saarland,  der Freistaat Sachsen,  das Land Sachsen-Anhalt,  das Land Schleswig-Holstein und  der Freistaat Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sowie die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesrepublik Deutschland (im Weiteren „der Bund“ genannt)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen nachstehenden Staatsvertrag:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
                            [Änderungsanweisungen zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 20. November 2009 (BGBl. 2010 I S. 662)]
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
                            Der Bund und die Länder können den Wortlaut des IT-Staatsvertrags in der am Tag des Inkrafttretens nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt und in den jeweiligen Landesgesetzblättern bekannt machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            [Gemäß der Bekanntmachung vom 27. Januar 2020  (GVBl. LSA S. 11) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.]
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3 Inkrafttreten
                            (1) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt wurde. Sind bis zum 30. September 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird dieser Staatsvertrag gegenstandslos.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            (2) Die Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt Bund und Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            [Gemäß der Bekanntmachung vom 27. Januar 2020  (GVBl. LSA S. 11) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.]