Monitoring Gesetzessammlung

AufwAGABetrV SH 1970

DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

AufwAGABetrV SH 1970

Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stellen nach der Verordnung zur Ausführung des Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft Vom 27. August 1970

Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stellen nach der Verordnung zur
Ausführung des Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen
Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem
Gebiet der Landwirtschaft
Vom 27. August 1970
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Stellen nach der Verordnung zur Ausführung des Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft vom 27. August 197001.01.2003
Eingangsformel01.01.2003
§ 101.01.2003
§ 201.01.2003
Aufgrund des § 6 Abs. 4 Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung des Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft
vom 5. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 683) in Verbindung mit § 6 Abs. 3
des Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft
vom 5. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 676); sowie aufgrund des
§ 28 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes
verordnet die Landesregierung:

§ 1

Zuständige Stellen im Sinne des § 6 Abs. 4 Nr. 3
der Verordnung zur Ausführung des Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft
sind die Kreislandwirtschaftsbehörden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1970 in Kraft.
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