Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag Vom 18. Juli 1995
                            Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Neugliederungs-Vertrag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 18. Juli 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag) und zu dem Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag vom 18. Juli 1995 | 30.07.1995 | 
| Eingangsformel | 30.07.1995 | 
| § 1 | 30.07.1995 | 
| § 2 | 30.07.1995 | 
                            Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Dem am 27. April 1995 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes (Neugliederungs-Vertrag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und dem am 27. April 1995 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt. Die Staatsverträge werden als Anlagen 1 und 2 zu diesem Gesetz veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 60 in Kraft tritt, und der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Regelung der Volksabstimmungen in den Ländern Berlin und Brandenburg über den Neugliederungs-Vertrag nach seinem Artikel 23 in Kraft tritt, sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Regierende Bürgermeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Christine Bergmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bürgermeisterin