Gesetz zu dem Beitritt des Landes Berlin zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 7. Juli 2016
                            Gesetz zu dem Beitritt des Landes Berlin zu dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abkommen über die Errichtung und Finanzierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 7. Juli 2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zu dem Beitritt des Landes Berlin zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 7. Juli 2016 | 22.07.2016 | 
| Eingangsformel | 22.07.2016 | 
| § 1 - Zustimmung zu dem Betritt | 22.07.2016 | 
| § 2 - Inkrafttreten | 22.07.2016 | 
                            Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zustimmung zu dem Betritt
                            (1) Dem Beitritt des Landes Berlin zu dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum 1. Januar 2017 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das Abkommen wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Inkrafttreten
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, den 7. Juli 2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ralf Wieland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Regierende Bürgermeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Michael Müller