Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 6. November 1991
                            Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 6. November 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Entsprechend der Bekanntmachung vom 17. Mai 1993 (GVBl. S. 220) tritt der Staatsvertrag am 01.03.1993 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 6. November 1991 | 01.03.1993 | 
| Eingangsformel | 01.03.1993 | 
| § 1 | 01.03.1993 | 
| § 2 | 01.03.1993 | 
| § 3 | 01.03.1993 | 
| § 4 | 01.03.1993 | 
| § 5 | 01.03.1993 | 
| § 6 | 01.03.1993 | 
                            Das Land Baden-Württemberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Bayern,
             
            das Land Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Brandenburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie Hansestadt Bremen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Hessen,
             
            das Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Niedersachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Nordrhein-Westfalen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Rheinland-Pfalz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Saarland,
             
            der Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Sachsen-Anhalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Schleswig-Holstein,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
             
            die Freie und Hansestadt Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Die seerechtlichen Verteilungsverfahren werden dem Amtsgericht Hamburg für das Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Für die bei dem Inkrafttreten dieses Abkommens bereits anhängigen Verfahren verbleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Abkommen beteiligten Länder; sie erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Hamburg aus den ihm übertragenen Verfahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4
                            Das Abkommen kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5
                            Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Das Abkommen tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg teilt den übrigen an dem Abkommen beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Entsprechend der Bekanntmachung vom 17. Mai 1993 (GVBl. S. 220) tritt der Staatsvertrag am 01.03.1993 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6
                            Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            tritt das zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg geschlossene Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für Verteilungsverfahren nach der Seerechtlichen Verteilungsordnung vom 3. November 1972 außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, den 6. November 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Baden-Württemberg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Justizminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Helmut Ohnewald
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Bayern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Staatsministerin der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. M. Berghofer-Weichner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Berlin
             
            Für den Regierenden Bürgermeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Senatorin für Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jutta Limbach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hans Otto Bräutigam
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Freie Hansestadt Bremen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senator für Justiz und Verfassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Volker Kröning
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Hessen
             
            Die Hessische Ministerin der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hohmann-Dennhardt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Justiz, Bundes-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Europaangelegenheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ulrich Born
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Niedersachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niedersächsisches Justizministerium
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            H. Alm-Merk
             
            (Ministerin)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Justizminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rolf Krumsiek
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Rheinland-Pfalz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung des Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Peter Caesar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Saarland
             
            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Walter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Sachsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Steffen Heitmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Walter Remmers
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Justizminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klingner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Justiz, Bundes- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Europaangelegenheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hans-Joachim Jentsch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lore Maria Peschel-Gutzeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entsprechend der Bekanntmachung vom 17. Mai 1993 (GVBl. S. 220) tritt der Staatsvertrag am 01.03.1993 in Kraft.