Vereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern
1. Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
                            Die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern, das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus haben am 24. April 2006 eine Rahmenvereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung wird im
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Geltungsbereich
                            Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Inkrafttreten
                            Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2006 in Kraft. Die Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (AMBl 1973 S. 66) wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seitz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor