ZertiBek-authega: Zertifizierung von authega als Authentifizierungsverfahren im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes
1. Zertifizierung
                            ¹Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Folgendes bekannt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²Das Authentifizierungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ³Grundlage der Prüfung ist die dem Authentifizierungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ⁴Die technische und organisatorische Prüfung ergab, dass
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ⁵Nach Anhörung der obersten Dienstbehörden gemäß § 4 Abs. 3 BayEGovV werden die Schriftformerfordernisse des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes von der Zertifizierung ausgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                            Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Alexander Voitl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor