Vergütungen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung
                            Die Vergütungen für die Mitwirkung bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung – ausgenommen die Vergütungen für die Mitwirkung der Professoren bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung – werden mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wie folgt festgesetzt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            565,38 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            188,46 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede Erst- und Zweitbewertung einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schriftlichen Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12,58 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für den Stichentscheid
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mindestens jedoch je Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12,58 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            75,48 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die mündliche Prüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18,22 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            687,35 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            229,12 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede Erst- und Zweitbewertung einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schriftlichen Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16,40 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für den Stichentscheid
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mindestens jedoch je Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16,40 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            98,40 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die mündliche Prüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25,05 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            443,41 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            147,86 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede Erst- und Zweitbewertung einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schriftlichen Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11,01 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für den Stichentscheid
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mindestens jedoch je Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11,01 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            66,06 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die mündliche Prüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11,01 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Erstellung eines vom Prüfungsausschuss angenommenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwurfs einer zweistündigen Aufgabe mit Lösung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            210,90 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwurfs einer vierstündigen Aufgabe mit Lösung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            285,87 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwurfs einer fünfstündigen Aufgabe mit Lösung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            323,98 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Überprüfung des Entwurfs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer zweistündigen Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            70,30
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer vierstündigen Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            95,29 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer fünfstündigen Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            108,00 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede Erst- und Zweitbewertung der schriftlichen Arbeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            je zweistündige Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5,08 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            je vierstündige Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7,38 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            je fünfstündige Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8,47 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für den Stichentscheid für jede mit Stichentscheid bewertete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zweistündige Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mindestens jedoch je Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5,08 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30,48 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vierstündige Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mindestens jedoch je Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7,38 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            44,28 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            fünfstündige Arbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mindestens jedoch je Aufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8,47 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            50,82 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die mündliche Prüfung für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7,08 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die mündlich-praktische Prüfung bei den Prüfungen für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst im Justizvollzug für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bei Nichtteilnahme an einer der beiden praktischen Prüfungskomponenten oder der mündlichen Prüfungskomponente ermäßigt sich die Vergütung je Komponente um 7,00 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21,30 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die mündliche Prüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7,08 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für Stellungnahmen der Prüfer und Prüferinnen zur Bewertung schriftlicher oder mündlicher Prüfungsleistungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren, Nachprüfungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden die für die ursprüngliche Bewertung angefallenen Vergütungen gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Vergütungen für die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung werden je Prüfungstag wie folgt festgesetzt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erste Juristische Staatsprüfung,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zweite Juristische Staatsprüfung,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Qualifikationsprüfungen für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31,94 €,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Qualifikationsprüfungen für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausleseprüfung für die Beschäftigung in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26,62 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Vergütungen für den Offiziantendienst bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung werden je Prüfungstag der schriftlichen und mündlichen Prüfungen wie folgt festgesetzt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                             11,74 €.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die zur Wahrnehmung der nebenamtlichen Prüfertätigkeit notwendigen Reisen wird eine Reisekostenvergütung wie bei Dienstreisen im Hauptamt gewährt. Die nicht in einem aktiven Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern stehenden Prüfer und Prüferinnen erhalten bei notwendigen Reisen eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der für Dienstreisen der Beamten und Beamtinnen geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass die Reisekostenvergütung bei Beamten und Beamtinnen im Ruhestand nach den für ihre letzte Besoldungsgruppe und bei nicht im öffentlichen Dienst stehenden Personen nach den für Angehörige der Besoldungsgruppe B 2 geltenden Bestimmungen zu bemessen ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Landesjustizprüfungsamt kann die Festsetzung (sachliche und rechnerische Feststellung) von Vergütungen und deren Zahlbarmachung den Örtlichen Prüfungsleitungen oder anderen mit der Durchführung von Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung beauftragten Stellen übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2008 in Kraft.