Ausstattung von Straßen; Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten - TL-Warnleuchten 90
                            An
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Autobahndirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Straßenbauämter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Straßen- und Wasserbauamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachrichtlich an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Landkreise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Städte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL-Warnleuchten 90), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. im Benehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und der Bundesanstalt für Straßenwesen erarbeitet wurden, stellen eine notwendige Ergänzung der Technischen Lieferbedingungen für Absperrbaken (TL-Baken 87) dar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Neben den Angaben zur Konstruktion von Warnleuchten und den optischen und lichttechnischen Anforderungen enthalten die TL-Warnleuchten 90 auch Prüfvorschriften für Warnleuchten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemäß der Richtlinie des Rates der EG vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (83/189/EWG), geändert durch die Richtlinie des Rates vom 22. März 1988 (88/182/EWG), wurde das Notifizierungsverfahren für die TL-Warnleuchten 90 durchgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bei der Beschaffung von Warnleuchten sind ab sofort die TL-Warnleuchten 90 zu Grunde zu legen. Zusätzliche Einzelheiten über die Verwendung und Anbringung von Warnleuchten werden in den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Spätestens mit Ablauf des Jahres 1994 sollen alle verwendeten Warnleuchten im Interesse der Verkehrssicherheit den TL-Warnleuchten 90 entsprechen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mehrfertigungen der TL-Warnleuchten 90 können
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I. A.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Brugger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EAPl 631
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            GAPl 4332
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            AllMBl 1992 S. 145