Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau
                            Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Autobahndirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayerischer Landkreistag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayerischer Städtetag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayerischer Gemeindetag
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Allgemeines
                            ¹Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 18/2019 vom 26. August 2019 bekannt gegeben. ²Gegenstand des ARS ist die Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau. ³In der Anlage zum ARS Nr. 18/2019 sind Grundsätze insbesondere zur Erzielung einer ausreichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Ermüdungssicherheit der Kopfbolzendübel im Brückenbau festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Anwendung
2.1
                            Das ARS Nr. 18/2019 mit seiner Anlage ist künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.2
                            Zustimmungen im Einzelfall sind gemäß B.(1) des ARS Nr. 18/2019 zuerst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und anschließend mit dem BMVI abzustimmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Inkrafttreten
                            Diese Bekanntmachung tritt am 18. November 2019 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Bezugsmöglichkeiten
                            Das ARS Nr. 18/2019 ist im Verkehrsblatt, Heft 18/2019, vom 30. September 2019 veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Helmut Schütz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor