Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By 07
                            An
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Autobahndirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Staatlichen Bauämter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachrichtlich an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Landkreise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Städte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Einführung
                            Die im Bereich der bayerischen Straßenbauverwaltung mit Bekanntmachung vom 9. Januar 1991 eingeführte Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern, zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 12. März 2004 (AllMBl S. 65) ist aufgrund der Umstellung auf neue technische Regelwerke inhaltlich und redaktionell fortgeschrieben worden. Wegen der vielen Änderungen, die fast alle Leistungsbereiche betreffen, erfolgt eine Neuausgabe 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Veröffentlichung
                            Die fortgeschriebene LB StB-By 07, Stand 02/2007 wird nicht mehr als Druckversion herausgegeben, sondern unter der Internetadresse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            www.stmi.bayern.de/bauen/strassenbau/veroeffentlichungen/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            veröffentlicht. Damit ist künftig eine laufende Aktualisierung der Leistungsbereiche möglich, die sowohl im PDF-Format als auch im 105er Beuth-Datenformat für den Import in AVA-Programme (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) verwendet werden können.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Anwendung
                            Die LB StB-By 07, Stand 02/2007 ist künftig jeweils in der aktuellsten Fassung bei Ausschreibungen von Baumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen sowie der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Außerkrafttreten
                            Die Ausgabe 2004 der LB StB-By 90 ist nicht mehr anzuwenden. Die hierzu ergangene Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 12. März 2004 (AllMBl S. 65) wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Poxleitner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor