Vergütungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Bewerber um die amtliche Anerkennung als Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr
                            Beim Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 24. Mai 1972 (BGBl I S. 854) ein Prüfungsausschuss für die Prüfung der Bewerber um die Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger oder als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen werden für eine Tätigkeit im Prüfungsverfahren folgende Vergütungen festgesetzt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1 Prüfungsverfahren
                            1.1.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Ausarbeitung einer Aufgabe für eine Aufsichtsarbeit einschließlich Musterlösung je nach Art und Umfang der Aufgabenstellung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            43 bis 128 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Bewertung einer Aufsichtsarbeit für jeden Erst- und Zweitprüfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Teilnahme als Ausschussmitglied an einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mündlichen Prüfung je Prüfungsteilnehmer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – bei Bewerbern um die amtliche Anerkennung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Sachverständiger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – bei Bewerbern um die amtliche Anerkennung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Sachverständiger mit Teilbefugnissen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – bei Bewerbern um die amtliche Anerkennung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Prüfer mit Teilbefugnissen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.3.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Teilnahme als Ausschussmitglied an einer praktischen Prüfung (Fahrprüfung usw.) je Prüfungsteilnehmer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20 €
                        
                        
                    
                    
                    
                2 Reisekosten
                            Neben den Vergütungen nach Nummer 1 wird für die im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren stehenden Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt. Die nicht im öffentlichen Dienst stehenden Ausschussmitglieder erhalten die Reisekostenvergütung wie Beamte der Besoldungsgruppe A 15.
                        
                        
                    
                    
                    
                3 Geltendmachung der Ansprüche
                            Die gemäß Nummer 1 zustehenden Vergütungen werden auf Antrag vom Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                4 In-Kraft-Treten
                            Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1992 in Kraft. Sie gilt auch für Prüfungsverfahren, die vor dem Oktober 1992 begonnen haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt beendet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 25. November 1986 über Vergütungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Bewerber um die Anerkennung als amtlicher Sachverständiger oder als amtlicher Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr (WVMBl S. 76) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I.A. Sauer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirigent