Monitoring Gesetzessammlung

Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

DE - Landesrecht Bayern

Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

An
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die Landratsämter
die Gemeinden
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Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung – AFKzV –“ des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner Sitzung am 20./21. Februar 2008 in Kassel beschlossen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 TH „Einheiten im Hilfeleistungseinsatz“ als Ergänzung zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ (Stand 2005) zur bundeseinheitlichen Einführung zu empfehlen.
Die Ergänzungen ergeben im Zusammenhang mit der bisherigen Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ (Stand 2005) die Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008), die mit der vorliegenden Bekanntmachung zur Anwendung im Einsatz sowie zur Aus- und Fortbildung empfohlen wird.
Die neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008) regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten.
Die Feuerwehren Bayerns erhalten den Text der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Stand 2008) von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg.
Bis zur Veröffentlichung angepasster Richtlinien zur Durchführung von Leistungsprüfungen behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit.
Mit Bekanntmachung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ werden die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften außer Kraft gesetzt:
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Löscheinsatz“(eingeführt mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 12. Dezember 2005, AllMBl S. 550),
Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 „Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz“ (eingeführt mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 8. November 1988, AllMBl S. 939).
Schuster
Ministerialdirektor
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