Monitoring Gesetzessammlung

Anwendung der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern auf das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und von Förderlehrern

DE - Landesrecht Bayern

Anwendung der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern auf das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und von Förderlehrern

Anwendung der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern auf das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und von Förderlehrern

Die Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung – LDO) vom 24. August 1998 (KWMBl I S. 466), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Juni 2005 (KWMBl I S. 217), gilt mit Ausnahme der §§ 5 bis 7, 21, 30, 37 Abs. 1, §§ 39 und 40 entsprechend für die am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und von Förderlehrern tätigen Lehrkräfte.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. November 1984 (KMBl I S. 649) wird aufgehoben.
Dr. Berggreen-Merkel
Ministerialdirigentin
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht