Einheitliche Funkanlagen bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
                            An die Regierungen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Kreisverwaltungsbehörden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Landespolizeidirektionen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Polizeipräsidien München und Nürnberg/Fürth,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Direktion der Bayer. Grenzpolizei,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Direktion der Bayer. Bereitschaftspolizei,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Bayer. Landeskriminalamt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Bayer. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (einschl. Staatl. Feuerwehrschulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regensburg und Würzburg und Katastrophenschutzschule Bayern),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Bayer. Beamtenfachhochschule ‑ Fachbereich Polizei ‑,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Bayer. Polizeiverwaltungsamt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Um die Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Sinne der „Richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (Meterwellenfunk‑Richtlinie BOS, Bek. des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 12. Februar 1973, MABl S. 116) insbesondere bei überörtlichen Einsätzen zu gewährleisten, ist die Ausstattung mit Funkanlagen einheitlicher Leistungsmerkmale erforderlich. Daher werden mit Wirkung vom 1. Juli 1976 bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nur noch solche Funkanlagen neu zugelassen, die den Leistungsmerkmalen der bundeseinheitlich eingeführten „Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS)“ oder den noch gültigen Richtlinien entsprechen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EAPl 13-131
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12-122
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            MABl 1976 S. 549