Gewährung von Vergütungen und Erstattung von Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                            in Höhe der notwendigen Kosten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vergütung für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30,50 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            je angefangenem Tag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            44,40 € halbtags
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            61,30 € ganztags
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mitwirkende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7,50 € je angefangenem Tag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Pauschale für Verpflegung und Fahrtkosten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mitwirkende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            anrechenbare Zeiten u. a.:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulungen zur Prüfungsvorbereitung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewertung der praktischen Prüfung am Prüfungsort
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beratungen in den Ausschusssitzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für jede Stunde (einschließlich Reisezeiten), höchstens aber für zehn Stunden je Kalendertag werden 13,20 €/Std. erstattet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Vergütung von Reise- bzw. erforderlichen Übernachtungskosten erfolgt analog dem Bayerischen Reisekostengesetz.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nebenamtliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Vergütung für nebenamtlichen Unterricht und die Fahrkostenerstattung erfolgen gemäß den Richtlinien für den nebenamtlichen Unterricht im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 10. November 2005 Az.: A 4-0350-1/337 (NebAmtUntLF-R).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30,90 €/Std.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im begründeten Einzelfall können für Fremdreferenten im Rahmen der Vorbereitung auf die Meisterprüfung höhere Referentenhonorare gewährt werden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Vergütung von Reise- bzw. erforderlichen Übernachtungskosten erfolgt analog dem Bayerischen Reisekostengesetz.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vergütung für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            pro Prüfungsteil und Aufgabenbearbeitungszeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unter 60 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            0,90 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            60 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1,85 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            90 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2,25 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            60 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2,50 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            90 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3,20 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            120 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3,85 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bis 60 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3,00 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            90 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3,75 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            120 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4,45 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            150 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4,95 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            180 Min.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5,90 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vergütung für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewertung des Prüfungsbestandteils
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewertung situationsbezogene praktische Fachaufgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu a) 42,40 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu b) 13,75 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewertung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            42,40 €
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geltungsdauer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. ²Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hubert Bittlmayer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Angehörige des öffentlichen Dienstes, wenn sie hauptamtlich oder hauptberuflich tätig werden. Ein Reisekostenanspruch nach dem BayRKG bleibt davon unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Bedienstete des Bayerischen Bauernverbandes und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften; diese wirken im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten mit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Lehrkräften an beruflichen Schulen, bei Mitwirkung an den schriftlichen Abschlussprüfungen, mit Ausnahme von Bewerbern nach § 45 Abs. 2 BBiG, die nach der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Unterricht und Kultus über die Zusammenarbeit der staatlichen Berufsschulen und der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung bei der Berufsausbildung in der Agrarwirtschaft wahrzunehmen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Regelungen der o. g. Gemeinsamen Bekanntmachung nach Nr. 6 bleiben unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – für die Vermittlung der Lehrgangsinhalte Spezialwissen erforderlich ist und nach Wertung von Vergleichsangeboten keine Fremdreferenten gefunden werden, die ihre Referententätigkeit zu dem in Nr. 3.4 1 Buchst. a) festgesetzten Honorar ausüben und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – die Mehrkosten aus dem von den Lehrgangsteilnehmern zu entrichtenden Eigenanteil auf Grundlage Bildungsförderungsrichtlinie Nr. 1.4.1.3 bestritten werden.