Aufhebung der Bekanntmachung zur Durchführung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern
                            Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (BayKRG) vom 4. Dezember 2006 (AllMBl. S. 701) wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 31. März 2017 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ruth Nowak
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektorin