Aufhebung der Flugplatzeigenschaft und des Bauschutzbereichs des Militärflugplatzes Landsberg/Lech
                            Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat den Rechtsstatus des Militärflugplatzes Landsberg/Lech in Penzing für beendet erklärt und den nach § 12 Luftverkehrsgesetz festgelegten Bauschutzbereich aufgehoben. Das Nähere ergibt sich aus der in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Helmut Schütz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor