Arbeitsstellen an Straßen; Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)
                            An
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Autobahndirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Straßenbauämter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Straßen- und Wasserbauamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Straßenverkehrsbehörden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachrichtlich an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Oberfinanzdirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Staatlichen Hochbauämter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Hochschulbauämter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Landkreise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Städte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                I.
                            Das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) ist von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgestellt worden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nach den mit Bekanntmachung vom 13.01.1998 (AllMBl S. 81) eingeführten zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) sollen auch Nachweise für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen mit dem Angebot vom Bieter verlangt werden. Als Nachweis eignet sich danach der Besuch von mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zum Thema RSA, z.B. des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Tiefbau-Berufsgenossenschaften, von Berufsverbänden oder vergleichbare Veranstaltungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat dazu nunmehr das „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ erarbeitet.
                        
                        
                    
                    
                    
                II.
                            Das MVAS 1999 ist künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Straßenbauämtern (Straßen- und Wasserbauamt) betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beim Aufstellen der Vertragsunterlagen ist ab dem 1. Januar 2001 bei diesen Straßenbaumaßnahmen in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ unter Abschnitt 11 folgende Regelung aufzunehmen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            „Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem ’Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)’ ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt.“
                        
                        
                    
                    
                    
                III.
                            Darüber hinaus nennt das Merkblatt auch Schulungsinhalte u.a. für den Auftraggeber, die als Grundlage für die gegebenenfalls in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Personalschulungen empfohlen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                IV.
                            Das MVAS 1999 kann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I. A.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Brugger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            EAPl 631
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            GAPl 4335
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            AllMBl 1999 S. 902