Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für seerechtliche Verteilungsverfahren
                            Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für seerechtliche Verteilungsverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 2. April 1993 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren ist gemäß § 5 Satz 3 am 1. März 1993 in Kraft getreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 14. März 1992 hinterlegt worden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen der Kultusminister