Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen
                            Bekanntmachung  der Verwaltungsvereinbarung über  die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde  für alle wasserrechtlichen Entscheidungen  über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“  in den Gemarkungen Orpethal und Westheim  sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 19. August 2008 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 12. Juni 2008 / 9. Juli 2008 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium  für Umwelt und Naturschutz,  Landwirtschaft und Verbraucherschutz  des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Alexander  S c h i n k
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungsabkommen  über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde   für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des  „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim  sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zwischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dem Land Nordrhein-Westfalen,  vertreten durch den Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dem Land Hessen  vertreten durch den Staatsminister für Umwelt,  ländlichen Raum und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird gemäß § 55 Abs. 2 Satz 5 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. S. 792) und § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz - LWG in der Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926 / SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S.  708), sowie Art. 1 und Art. 7 des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 21. Januar 1974 / 15. Februar 1974 folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zuständige Behörde
                            Als gemeinsame zuständige Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen wird das Regierungspräsidium Kassel als obere Wasserbehörde bestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Soweit die gemeinsame zuständige Behörde im Gebiet des anderen Landes hoheitlich tätig wird, hat sie im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg das Recht des anderen Landes anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Hessen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiesbaden, den 9. Juli 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister  für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wilhelm  D i e t z e l
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 12. Juni 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister  für Umwelt und Naturschutz,  Landwirtschaft und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eckhard  U h l e n b e r g
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 578, in Kraft getreten am 9. Juli 2008.  | 
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