Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)
                            Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 12. Juni 2018 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen) abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 12. Juni 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. B o t t e r m a n n
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen:  Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 288  |