Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen
                            Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 31. Oktober 2016 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 22.08./26.09.2016 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Natur - und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen:  Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   Verwaltungsabkommen in Kraft getreten am 26. September 2016 (GV. NRW. S. 986).  |