Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
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I. Abschnitt Prüfungsausschüsse |
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§ 1 |
Errichtung |
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§ 2 |
Zusammensetzung und Berufung |
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§ 3 |
Befangenheit |
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§ 4 |
Vorsitz, Beschlußfähigkeit, Abstimmung |
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§ 5 |
Verschwiegenheit |
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II. Abschnitt Vorbereitung der Prüfung |
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§ 6 |
Prüfungstermine und Fristen |
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§ 7 |
Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlußprüfung |
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§ 8 |
Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen |
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§ 9 |
Anmeldung zur Prüfung |
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§ 10 |
Entscheidung über die Zulassung |
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III. Abschnitt Durchführung der Prüfung |
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§ 11 |
Prüfungsgegenstand |
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§ 12 |
Gliederung der Prüfung |
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§ 13 |
Prüfungsaufgaben |
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§ 14 |
Nichtöffentlichkeit |
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§ 15 |
Leitung und Aufsicht |
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§ 16 |
Ausweispflicht und Belehrung |
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§ 17 |
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße |
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§ 18 |
Rücktritt, Nichtteilnahme |
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IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung |
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§ 19 |
Bewertung |
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§ 20 |
Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten |
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§ 21 |
Zulassung zur mündlichen Prüfung |
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§ 22 |
Mündliche Prüfung |
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§ 23 |
Feststellung des Prüfungsergebnisses |
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§ 24 |
Beurkundung des Prüfungsherganges |
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§ 25 |
Prüfungszeugnis |
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§ 26 |
Nichtbestandene Prüfung |
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V. Abschnitt Wiederholungsprüfung |
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§ 27 |
Wiederholungsprüfung |
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VI. Abschnitt Schlußbestimmungen |
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§ 28 |
Rechtsmittel |
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§ 29 |
Prüfungsunterlagen |
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§ 30 |
Inkrafttreten |
§ 1 Errichtung
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Befangenheit
§ 4 Vorsitz, Beschlußfähigkeit, Abstimmung
§ 5 Verschwiegenheit
§ 6 Prüfungstermine und Fristen
§ 7 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlußprüfung
§ 8 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
§ 9 Anmeldung zur Prüfung
1 |
in allen Fällen: |
1.1 |
das letzte Zeugnis (beglaubigte Abschrift) der zuletzt besuchten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule, |
1.2 |
tabellarischer Lebenslauf, |
1.3 |
gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung; |
2 |
in den Fällen des § 7 und des § 8 Abs. 1 zusätzlich: |
2.1 |
Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung, |
2.2 |
Ausbildungsnachweise in Form der Berichtshefte; |
3 |
in den Fällen des § 8 Abs. 2 und 3 zusätzlich: |
4 |
bei Wiederholungsprüfungen zusätzlich: |
§ 10 Entscheidung über die Zulassung
§ 11 Prüfungsgegenstand
§ 12 Gliederung der Prüfung
§ 13 Prüfungsaufgaben
§ 14 Nichtöffentlichkeit
§ 15 Leitung und Aufsicht
§ 16 Ausweispflicht und Belehrung
§ 17 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 18 Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 19 Bewertung
sehr gut (1) |
= eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; |
gut (2) |
= eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; |
befriedigend (3) |
= eine im allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung; |
ausreichend (4) |
= eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht; |
mangelhaft (5) |
= Eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; |
ungenügend (6) |
= eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. |
§ 20 Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
§ 21 Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 22 Mündliche Prüfung
§ 23 Feststellung des Prüfungsergebnisses
a) Auskunftsdienst und Leihverkehr |
zweifach, |
b) Titelaufnahme |
zweifach, |
c) Bibliotheksorganisation |
zweifach, |
d) Allgemeine Verwaltung |
einfach, |
e) Kataloge |
zweifach, |
f) Wirtschafts- und Sozialkunde |
einfach. |