Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991
                            Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 7. März 1992 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 - Bekanntmachung vom 20. November 1991 (GV. NW. S. 448) (Fn 2) - ist zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und der Freien und Hansestadt Hamburg nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. Januar 1992 in Kraft getreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 7. März 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen