Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
                            Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 5. Oktober 2010 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachdem bis zum 30. September 2010 der Bund sowie alle Länder – bis auf den Freistaat Sachsen – ihre Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei Rheinland Pfalz als der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und der Ministerpräsidenten hinterlegt haben, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 17 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2011 für den Bund und die Länder – bis auf den Freistaat Sachsen - in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 539  | 
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